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aws Investitionsprämie

BGBL 88/2020

Um die Investitionstätigkeit der Unternehmen anzuregen, können Unternehmern ab 1. September 2020 die Investitionsprämie beantragen. Mit der Investitionsprämie werden Neuinvestitionen eines Unternehmens an österreichischen Standorten mit einem nicht rückzahlbaren Zuschuss gefördert. Die Maßnahme richtet sich an alle Unternehmen, unabhängig von ihrer Größe oder Branche. Die Basisprämie beträgt sieben Prozent, besonders begünstigt sind Investitionen in Energieeffizienz und erneuerbare Energie sowie weitere Ökologisierungsmaßnahmen, Gesundheit und Life Science mit einer Prämie von 14 Prozent.

14 % Investitionsprämie wird gewährt für Investitionen im Bereich

  • Klimaschutz
  • Mobilitätsmanagement und Elektrofahrzeugen
  • Rohstoffmanagement
  • Energieeinsparung (Wasser, Wärme)
  • Abfallwirtschaft
  • Gebäudesanierung

Investitionen ab 5.000 Euro und bis maximal 50 Millionen Euro werden mit einem Zuschuss gefördert.

Wichtig: First come, first serve!

Ausgeschlossen sind u.a. klimaschädliche Investitionen (etwa in Öl und Gas oder fossil betriebene Fahrzeuge) oder Investitionen in unbebaute Grundstücke, in Finanzanlagen, Übernahmen oder in aktivierte Eigenleistungen. Die Prämie kann von 1. September 2020 bis 28. Februar 2021 beantragt werden und ist für Investitionen, die ab 1. August 2020 getätigt werden, rückwirkend beantragbar. Die Austria Wirtschaftsservice Gesellschaft wickelt die Anträge ab.

Gerne unterstützen wir Sie von der Antragstellung bis zur Abrechnung.

Kontaktieren Sie uns!

Wir sind Ihre Ansprechpersonen für energie- und umwelttechnische Themenstellungen. Ob Energieaudits, Energieausweise, Messungen, Förderungen oder Planungen, in unserem Team ist der passende Experte für Sie da. Gerne erstellen wir auch gezielt für Ihre Aufgabenstellung ein maßgeschneidertes Angebot.

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