Ablagerungen oder Verschmutzungen in den Lüftungskanälen von Lüftungs- und Klimaanlagen können die Gesundheit gefährden. Raumluftanlagen sind daher wiederkehrend zu überprüfen. Im gewerblichen und öffentlichen Bereich ist zum Schutz der Arbeitnehmer und Benutzer eine regelmäßige Kontrolle gesetzlich vorgeschrieben (Arbeitsstättenverordnung AStV, BGBL II Nr. 386/1999). Gemäß der ÖNORM H6021 prüfen wir Lüftungsanlagen auf die Aspekte der Reinhaltung bei Planung und Betrieb von lüftungstechnischen Anlagen. Diese Aspekte umfassen Beurteilungen des hygienisch-mikrobiologischen Zustandes und der technischen Ausführung.
Die Richtlinie VDI 6022 „Raumlufttechnik, Raumluftqualität; Hygienische Anforderungen an raumlufttechnische Anlagen" formuliert ganzheitlich Anforderungen der Hygiene unter Berücksichtigung von baulichen, technischen und organisatorischen Einflüssen hinsichtlich der Planung, der Fertigung, der Ausführung, des Betreibens und der Instandhaltung von raumlufttechnischen Anlagen und Geräten. Diese Anforderungen dienen in erster Linie dem Gesundheitsschutz von Personen.